Anzeige

Niedersachsen: Kabinett beschließt Gesetzentwürfe zur Änderung des Wasser- und Naturschutzrechts

Die niedersächsische Landesregierung hat in am 9. Mai 2017 beschlossen, die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen in den Landtag einzubringen. Ziel der Gesetzentwürfe ist die Verbesserung der Wasserqualität von Grundwasser und Oberflächengewässern und der Erhalt der Artenvielfalt. Die beiden Novellen bilden Bausteine für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Naturschutzstrategie des Landes. An allen Gewässern soll es künftig einen Gewässerschutzstreifen in einer Breite von fünf Metern geben. Für Nährstoffe soll künftig allein das kürzlich auf Bundesebene novellierte Fachrecht gelten. Hier sind vier Meter Abstand vorgeschrieben, auf hängigem Gelände fünf Meter. Bei Verwendung von Geräten, die über eine Grenzstreueinrichtung verfügen, können die Abstände reduziert werden. Auf mindestens einem Meter Abstand zum Gewässer soll ein Grünstreifen vorgehalten werden, der in jedem Fall unbehandelt bleibt. Auf den ursprünglich verfolgten Ansatz, die Ausbringung von Nährstoffen auf dem Schutzstreifen generell zu verbieten wurde zugunsten der Anwendung des neuen Fachrechts verzichtet. Die Wasserbehörde kann im Gewässerrandstreifen zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verminderung von Stoffeinträgen anordnen oder Ausnahmen zulassen. Für den Grundwasserschutz sollen die wasserrechtlichen Instrumentarien verbessert werden. Die Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr sollen zielgerichteter eingesetzt werden, um die Trinkwasserquellen nachhaltiger schützen zu können. Die Anforderungen an die Zwischenlagerung von Silage und Mist auf landwirtschaftlichen Flächen sollen zukünftig per Verordnung festgeschrieben werden. Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gewässerstruktur werden ebenfalls verbessert. Durch Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutz­gesetz (NAGBNatSchG) werden die Vorschriften zur Umsetzung des Bundesnaturschutzge­setzes gestärkt. Als Beitrag zur Verbesserung des Naturschutzes sei namentlich die Stärkung der Eingriffsregelung hervorzuheben, sagte Minister Stefan Wenzel. Für die Verwaltungspraxis der Wasserbehörden sind eine Reihe von Erleichterungen vorge­sehen. Kontrollen erfolgen im Rahmen der Gewässerschauen oder im Rahmen der Aufgaben zum Schutz von Überschwemmungsgebieten. Zudem ist zur Überprüfung eine stichprobenartige Nutzung von Geoinformationssystemen vorgesehen. Die Auflagen zum Dünge- und Pflanzenschutzrecht werden durch die neu strukturierte Düngebehörde kontrol­liert. Verstöße können nach dem neuen Fachrecht zudem deutlich teurer werden als bislang. Betriebskontrollen in Gebieten mit hohen Nitratwerten werden fortgesetzt. Auf Anpassungen an das geplante neue Hochwasserrecht des Bundes wurde verzichtet, weil die Novellierung noch nicht abgeschlossen ist. Unklar bleibt, ob mit dem neuen Düngerecht das laufende Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden kann. Gegebenenfalls müssen weitere gesetzliche Maßnahmen vorgesehen werden.

Webcode

20170510_003

Zurück