Bund regelt Umgang mit Dünger und wassergefährdenden Stoffen neu
Der Bundesrat hat am 31. März 2017 der Novelle der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugestimmt. Die Verordnungen enthalten wichtige umweltpolitische Weiterentwicklungen der guten fachlichen Praxis beim Düngen sowie der Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben müssen nun von der Bundesregierung bestätigt werden.
Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphor zu stark belastet sind.
Auch der Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gingen langwierige und intensive Verhandlungen voraus. Hauptstreitpunkt waren bis zuletzt die Regelungen zu den Gülle- und Dunglagerbehältern.
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