Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 einer neuen Verordnung zugestimmt, die eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht. Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Dadurch sollen Gesundheitsrisiken durch Legionellen vermieden werden. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurden mehrfach als Quelle größerer Legionellen-Ausbrüche identifiziert. In deren Folge kam es zu mindestens zehn Todesfällen.
Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit, bevor es zu einem Ausbruchsgeschehen kommt.
Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
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