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EEG-Vergütung für Wasserkraft: Baden-Württemberg befürchtet Missbrauch

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Zweifel daran, ob tatsächlich alle Betreiber kleiner Wasserkraftanalgen, die eine erhöhte EEG-Vergütung erhalten, tatsächlich auch einen Anspruch darauf haben. „Wir haben Hinweise darauf, dass ein Gutachter in einer Reihe von Fällen Bescheinigungen ausgestellt hat, die gravierende fachliche Fehler enthalten”, erklärte dazu der Amtschef des baden-württembergischen Umweltministeriums, Helmfried Meinel. „Diese Fälle hätten wir gerne durch die zuständige Bundesnetzagentur überprüft.” Die erhöhte Vergütung erhalten Anlagenbetreiber aufgrund einer Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2009, wenn ihre Anlage so gebaut ist, dass im Betrieb ein guter ökologischer Gewässerzustand erreicht wird oder der ursprüngliche Gewässerzustand sogar verbessert werde konnte. Als Nachweis reichte bis zum Jahr 2012 eine Bescheinigung eines von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassenen Gutachters. Aus Sorge vor Missbrauch hatte sich seinerzeit auch Baden-Württemberg für die Streichung dieser Regelung stark gemacht. Auch wenn 2012 die Bescheinigung durch einen Umweltgutachter als ausreichender Nachweis wieder abgeschafft worden sei, würden die bis dahin erstellten Gutachten bis heute fortwirken, betonte Meinel. Die Betreiber erhielten also weiterhin eine entsprechend höhere Vergütung, obwohl sich der ökologische Zustand des Gewässers in Wirklichkeit vermutlich oft gar nicht verbessert habe.

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20170306_006

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