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Europäisches Parlament stimmt CETA zu

Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Damit kann der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten beginnen. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament erfolgt im nächsten Schritt die gegenseitige Notifzierung. In Deutschland steht zudem noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Die Anträge in zwei Eilverfahren gegen CETA waren vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden. Teile des Freihandelsabkommens - die, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen - treten bereits im April 2017 vorläufig in Kraft. Die EU-Kommission erklärte dazu, die Mitgliedstaaten würden weiterhin die Möglichkeit haben, öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu organisieren. Diese und andere Fragen seien in einer Gemeinsamen Auslegungserklärung näher ausgeführt worden. Diese Erklärung werde Rechtskraft haben und klar und unmissverständlich darlegen, worauf sich Kanada und die Europäische Union bei bestimmten CETA-Artikeln geeinigt hätten. In Deutschland könne die Ratifikation von CETA durch den Bundespräsidenten erst nach Inkrafttreten des erforderlichen Vertragsgesetzes erfolgen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 18/11068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie es weiter heißt, ist die Prüfung, ob es sich bei dem Vertragsgesetz um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, noch nicht abgeschlossen.

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20170215_006

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