Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Energierecht – wichtige Steuerbefreiungen bleiben erhalten
Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Die für die Abwasserbetriebe wichtigen Stromsteuerbefreiungen in § 9 Abs. 1 (Nr. 1 grüner Strom aus grünen Netzen und Nr. 3 dezentrale Stromversorgung mit Anlagen bis zu 2 MW elektrisch) werden demnach nicht geändert. Die EU-Kommission nimmt aber eine Prüfung wegen Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht vor. Besonders zu beachten und zu prüfen ist § 28 des Entwurfs (Seite 10, kein steuerfreies Verheizen von Faulgas mehr - Verwendung in Stromerzeugungsanlagen bleibt steuerfrei).
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