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Bundeskabinett beschließt zahlreiche Vorhaben im Umweltrecht

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 Verbesserungen in zahlreichen Bereichen des Umweltrechts auf den Weg gebracht. Wasser- und abfallwirtschaftlich interessant sind besonders: Durch eine Reform des Düngerechts - Düngegesetz und Düngeverordnung - soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden. Eine Änderung der Grundwasserverordnung soll die bisherige Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwassers um neue Parameter erweitern. Damit kann besser erkannt werden, ob Handlungsbedarf beim Schutz des Grundwassers besteht. Der Bundesrat muss der Änderungsverordnung noch zustimmen. Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll eine wasserrechtliche Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser eingeführt werden. Außerdem werden Vorschriften zur Eignungsfeststellung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe geändert. Im Bereich der grenzüberschreitenden Luftreinhaltung bringen drei weitere Gesetze die Zustimmung Deutschlands zu den international vereinbarten Änderungen der Protokolle zu persistenten organischen Schadstoffen (POP), zu Schwermetallen sowie zum Göteborg-Protokoll auf den Weg.

Webcode

20170215_004

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