Hessen: novellierte Richtlinie "Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz" veröffentlicht
Maßnahmen, die helfen, dass die hessischen Gewässer wieder einen guten ökologischen Zustand erreichen, können dank der im Februar 2017 novellierten Förderrichtlinie „Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz” zu 95 Prozent finanziell unterstützt werden. Hessische Kommunen, Wasserverbände und Teilnehmergemeinschaften, also Zusammenschlüsse aus Kommunen, durch die ein Gewässer fließt, können Fördermittel beantragen, um Flüsse wieder naturnah zu gestalten und zum Beispiel Auen wieder an die Gewässer anzubinden. Förderfähig sind zudem Maßnahmen, mit denen die Fische ihre Laichplätze in den Oberläufen wieder erreichen können. Hierfür müssen die Querverbauungen in den Fließgewässern entfernt oder für die Gewässertiere passierbar gemacht werden. Daneben sind - wie bisher auch - Hochwasserschutzmaßnamen zu leicht geänderten Konditionen förderfähig. So wird beispielsweise die Ertüchtigung bestehender Deiche an das allgemeine Förderniveau im Hochwasserschutz von bis zu 85 Prozent angeglichen.
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz vom 13. Februar 2017 ist in der Ausgabe 7/2017 des Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht:
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