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Stendal: Verfahren wegen unerlaubter Abfallbeseitigung eröffnet

Vor dem Landgericht Stendal in Sachsen-Anhalt hat am 14. Februar 2017 ein Verfahren wegen unerlaubter Abfallbeseitigung in einer Tongrube begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Hauptangeklagten insbesondere zur Last, als Entscheidungsträger eines Entsorgungsunternehmens zwischen September 2005 und März 2008 ca. 900 000 Tonnen Abfall illegal in den Tontagebau Vehlitz eingelagert zu haben. Entgegen einem vom Bergamt zugelassenen Sonderbetriebsplan, der lediglich die Verfüllung mit überwiegend mineralischen Stoffen gestattete, soll auch Material mit einem überhöhten organischen Stoffanteil - insbesondere hausähnlicher Gewerbeabfall - eingelagert worden sein. Hierdurch sei es zu einer Verunreinigung des Bodens und zur Bildung giftiger Gase gekommen. Die Sanierungskosten werden auf voraussichtlich 19 Millionen Euro beziffert. Weitere vier Angeklagte sollen in ihren Funktionen als Abfall- und Entsorgungsfachbetriebsbeauftragter, Vorarbeiter bzw. kaufmännischer Geschäftsführer Beihilfe zur unerlaubten Abfallbeseitigung und zum unerlaubten Betreiben einer Abfallbeseitigungsanlage geleistet haben. Vorerst sind fünf Verhandlungstermine angesetzt.

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20170214_001

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