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Nachbarklage gegen Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in Mainz gescheitert

Die Klage von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Mono-Klärschlammverbrennungsanlage beim Mainzer Zentralklärwerk bleibt ohne Erfolg. Nachdem das Verwaltungsgericht Mainz die Klage im Mai abgewiesen hatte, lehnte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Dezember 2016 (Az. 8 A 10599/16.OVG) den Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung ab. Denn die Genehmigung stelle durch Nebenbestimmungen hinreichend sicher, dass die Nachbarschaft beim Betrieb der Anlage keinen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt werde. Die Kritik der Kläger bezog sich zunächst auf die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens. Das Gericht weist in seinem Beschluss darauf hin, dass dazu keine detaillierte Anlagenbeschreibung erforderlich sei. Zur Bezeichnung der Art der Anlage genügten der übliche technische Ausdruck sowie in der Regel auch ihr Zweck. Die Bezeichnung des Umfangs setze weiterhin sowohl die Bezeichnung des Gesamtkomplexes der technischen Einrichtungen - einschließlich der in örtlichem und betriebstechnischem Zusammenhang stehenden Nebeneinrichtungen - als auch die Angabe der Anlagenkapazität voraus. Die TVM Thermische Verwertung Mainz GmbH, an der unter anderem der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR und die Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR beteiligt sind, wurde im Juli 2014 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage unter zahlreichen Nebenbestimmungen erteilt; danach hat die TVM zum Schutz der Nachbarschaft unter anderem die geltenden Emissionsgrenzwerte für bestimmte Schadstoffe einzuhalten und deren Einhaltung durch Messungen nachzuweisen. Zugleich wurde ihr im Wege einer Ausnahme die Herabsenkung der Mindestverbrennungstemperatur von 850 °C auf 800 °C gestattet. Die Berliner Kanzlei [GGSC], die die TVM beim Abschluss der erforderlichen Verträge zur Finanzierung der Errichtung der Anlage begleitet, teilte nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts mit, dem Bau der Verbrennungsanlage stehe nichts mehr im Wege, und die Inbetriebnahme solle im Jahr 2019 erfolgen.

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20170130_004

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