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Neuer Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes II vom Bundeskabinett verabschiedet

Die Bundesregierung hat den neuen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) verabschiedet (Bundestags-Drucksache 18/10879). Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weitere Änderungen sind im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen. Der Entwurf wurde dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt. Im WHG sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor, die unter anderem die Berücksichtigung von hochwasserschutzbezogenen Aspekten in bauleitplanerischen Abwägungen stärken sollen. Zudem wird die Kategorie des „Hochwasserentstehungsgebietes” eingeführt. Dadurch soll es möglich sein, in diesen Gebieten Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltemöglichkeiten zu verbessern. Um die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern, sollen im WHG zudem ein Vorkaufsrecht der Länder für bestimmte hochwasserschutzrelevante Grundstücke eingeführt werden. Auch Regelungen zur Enteignung und vorzeitigen Besitzeinweisung sieht der Entwurf vor. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung der Gerichtsweg durch eine Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung verkürzt werden. Gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen soll nur ein zweistufiges Rechtsschutzverfahren gelten. In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge im Detail. So schlägt die Länderkammer unter anderem vor, die Regelung zu „Hochwasserentstehungsgebieten” zu streichen. Dieses Instrument sei ungeeignet und führe zu „enormen Vollzugsaufwand bei den Behörden sowie Aufwand und Kosten bei Planungsträgern und Bürgern”, schreibt der Bundesrat zur Begründung. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine Streichung indes ab, schlägt aber eine Modifizierung vor.

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20170123_003

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