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Bund und Länder verständigen sich auf "Gesamtkonzept Elbe"

Bund und Länder haben sich am 17. Januar 2017 auf ein Gesamtkonzept zur Nutzung der Elbe verständigt. Das Konzept gibt der Elbe eine langfristige Entwicklungsperspektive und ist ein Handlungsrahmen für die nächsten Jahre. Der Beschluss erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs, den das so genannte Beratergremium für das Elbekonzept Mitte Dezember 2016 im gegenseitigen Einvernehmen zur Entscheidung vorgelegt hat. Dem Gremium gehören neben den Bundes- und Landesbehörden auch Umwelt- und Wirtschaftsverbände an. Mit dem Gesamtkonzept Elbe wird dem Fluss eine langfristige Entwicklungsperspektive gegeben. Es sieht neue Leitlinien und Maßnahmen für die Nutzung der Elbe vor, um die Interessen der Binnenschifffahrt, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes miteinander in Einklang zu bringen. Außerdem garantiert es einen Beteiligungsprozess, der sicherstellt, dass Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit in die Umsetzung von Maßnahmen einbezogen werden. Damit ist auch die gemeinsame Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts verankert. Die Binnenelbe beherbergt wertvolle Natur- und Kulturlandschaften und ursprüngliche Lebensräume, die von herausragender Bedeutung sind. Die Flusslandschaft Elbe ist auf mehr als 400 Flusskilometern - als ältestes deutsches UNESCO-Biosphärenreservat - Modelllandschaft für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Im nächsten Schritt werden das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dem Deutschen Bundestag zum Gesamtkonzept Elbe berichten. Einer breiteren Öffentlichkeit soll das Konzept in einer Regionalkonferenz Ende März 2017 vorgestellt werden.

Webcode

20170120_001

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