Bundesregierung: Schäden durch Feuchttücher nicht bezifferbar
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Entsorgung von Feuchttüchern über Toiletten sind laut Bundesregierung nicht schätzbar. Es fehle an Informationen zu den „bundesweiten Kosten oder den durchschnittlichen Kostensteigerungen, die bei der Abwasserbeseitigung entstehen können, wenn Feuchttücher über die Toilette entsorgt werden”, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/10761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag. Die unsachgemäße Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette könne im Betrieb der Abwasseranlagen zu Problemen führen. Grundsätzlich sollen Verbraucher mit Öffentlichkeitsarbeit für die Problematik sensibilisiert werden. Rechtliche Maßnahmen oder ein Verbot bestimmter Feuchttucharten sieht die Bundesregierung nicht vor. Von den Linken ebenfalls erfragte Auswirkungen auf die Umwelt durch die Inhaltsstoffe der Feuchttücher sieht die Bundesregierung hingegen weniger kritisch. Diese Stoffe seien biologisch abbaubar. „Es kann davon ausgegangen werden, dass sie bei der Abwasserbehandlung abgebaut werden”, heißt es in der Antwort.
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