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Nachweise von Trifluoracetat auch in Gewässern und im Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen wurde Trifluoracetat (TFA) in Gewässern und im Trinkwasser in geringer Konzentration - oberhalb des Gesundheitlichen Orientierungswerts (GOW) und unterhalb des Vorsorgemaßnahmenwert (VMW) -nachgewiesen. Noch steht nicht fest, wie es zu den TFA-Einträgen gekommen ist. Neben industriellen Einleitungen kommen auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und die dabei entstehenden Abbauprodukte als Eintragsquelle in Betracht. Das Umweltministerium hat das Landesumweltamt (LANUV) beauftragt, Untersuchungen in Gewässern, Grundwasser und Abwässern durchzuführen. Zudem hat das Umweltministerium eine Abfrage bei den Wasserversorgungsunternehmen gestartet und diese gebeten, dem Ministerium vorhandene Untersuchungsdaten zum Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Erste Meldungen von TFA in Gewässern und Trinkwasser kamen Anfang Oktober „2016 aus Baden-Württemberg. Dort ist TFA über industrielle Einleitungen in den Neckar gelangt. Aktuell fehlen Untersuchungen zur Einschätzung der Wirkung von TFA auf den Menschen und die Umwelt, daher will Nordrhein-Westfalen weitere Untersuchungen für eine abgesicherte Risikoeinschätzung durchführen sowie das Umweltbundesamt bitten, dabei zu unterstützen. Für TFA gibt es in der Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert. Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt allerdings für TFA derzeit einen Gesundheitlichen Orientierungswert (GOW) von 1,0 Mikrogramm/Liter (µg/L) und einen Vorsorgemaßnahmenwert (VMW) von 10 µg/L für Trinkwasser.

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20161213_005