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Spanien wegen Verletzung der Abwasserrichtlinie erneut vor dem EuGH

Spanien drohen wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie Strafzahlungen in Millionenhöhe. Konkret geht es um die Verzögerung geeigneter Maßnahmen in 17 städtischen Ballungsräumen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits in seinem Urteil vom 14. April 2011 (Rechtssache C-343/10) entschieden, dass Spanien wegen unsachgemäßer Sammlung und Behandlung des kommunalen Abwassers von 37 Ballungsräumen (Klein- und Großstädte, Siedlungen) gegen das EU-Recht verstößt. Fünf Jahre später bleibt diese Angelegenheit in 17 Ballungsräumen weiterhin ungelöst. Darüber hinaus sind mehr als 15 Jahre nach Ablauf der Frist des 31. Dezember 2000 für die Umsetzung der geltenden EU-Vorschriften (Richtlinie 91/271/EWG des Rates) die Aussichten auf eine vollständige Einhaltung in allen diesen Ballungsräumen nach wie vor unklar. Die Kommission hat daher beim EuGH die Verhängung eines Pauschalbetrags in Höhe von 46,5 Mio. Euro für die Richtlinienverletzung in der Vergangenheit beantragt. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 171 217 Euro vor, wenn zum Zeitpunkt des zweiten Gerichtsurteils noch keine vollständige Einhaltung erreicht sein sollte. Die endgültige Entscheidung über die Verhängung des Zwangsgelds trifft der Gerichtshof der Europäischen Union.

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20161121_002

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