Gegen Deutschland sind im Umwelt- und Naturschutzbereich aktuell zwölf Vertragsverletzungsverfahren (VVV) wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien anhängig. Weitere vier Verfahren beziehen sich auf nicht fristgerechte Umsetzungen von Richtlinien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/10151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Zehn der VVV aufgrund nicht ordnungsgemäßer Umsetzung befinden sich nach Darstellung noch in der vorprozessualen Verfahrensstufe (Mahnschreiben beziehungsweise Begründete Stellungnahme). Im Fall der wasserrechtlichen Genehmigung für das Kohlekraft Hamburg-Moorburg hat die Kommission am 10. März 2016 Klage erhoben.
Bereits ergangen ist laut Antwort ein Urteil zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Der Europäische Gerichtshof habe am 15. Oktober 2015 festgestellt, dass Teile des Gesetzes gegen die UVP- sowie die Industrieemissions-Richtlinie verstoßen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits erlassenes Gesetz („Altrip-Gesetz”) sowie einen sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf (Bundestags-Drucksache 18/9525), um die gerügten Mängel zu beheben.
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