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Bundeskabinett beschließt Hochwasserschutzgesetz II

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Ver-besserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes” (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz soll das von Ländern und Bund getragene nationale Hochwasserschutzprogramm mit einem Umfang von 5,5 Milliarden Euro rechtlich flankieren. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II werden die Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtert und beschleunigt, ohne dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. So soll beispielsweise für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, ein Vorkaufsrecht einführt werden. Außerdem sollen Gerichtsverfahren gegen genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigt werden, indem die Erste Instanz der Verwaltungsgerichte wegfällt. Mit dem neuen Gesetz werden auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören zum Beispiel das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser zum Beispiel durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.

Webcode

20161102_002

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