Die Hoftorbilanz wird in das novellierte Düngerecht Einzug halten. Die Erfassung der Nährstoffe in viehstarken Betrieben soll ab 208 über die Hoftorbilanz erfolgen. Darauf hat sich die Große Koalition Ende Oktober verständigt. Gleichzeitig haben sich die agrarpolitischen Sprecher für einen zügigen Fortschritt des Gesetzgebungsprozesses beim Düngegesetz nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens aus. Diese Gesetzesänderung ist Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung, die der Umsetzung der düngungsrelevanten Teile der EG-Nitratrichtlinie dienen soll. Für die Hoftorbilanz soll das Bundeslandwirtschaftsministerium im Frühjahr des kommenden Jahres einen Entwurf für die Verordnung über verbindliche betriebliche Stoffstrombilanzen vorlegen.
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