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Portugal vom Europäischen Gerichtshof wegen Kommunalabwasserbehandlung verurteilt
Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde Portugal vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einem Pauschalbetrag von drei Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 8000 Euro pro Tag des Verzugs verurteilt (C-557/14). Der Gerichtshof hatte die Vertragsverletzung Portugals bereits mit einem Urteil von 2009 erstmals festgestellt. Da die Kommission der Ansicht war, dass mehrere portugiesische Gemeinden mit mehr als 15 000 EW weder mit einer Kanalisation noch mit einer Behandlungsanlage ausgestattet waren, erhob sie 2007 beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Portugal. Dieser stellte mit Urteil vom 7. Mai 2009 fest, dass Portugal gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, weil 22 Gemeinden noch nicht mit Kanalisationen und/oder mit Anlagen zur Behandlung von kommunalem Abwasser ausgestattet waren. 2014 beschloss die Kommission, da Portugal ihrer Auffassung nach das Urteil von 2009 in zwei der 22 betroffenen Gemeinden (nämlich in den Gemeinden Vila Real de Santo António und Matosinhos) noch immer nicht durchgeführt hatte, eine neue Vertragsverletzungsklage gegen Portugal zu erheben. Portugal macht allgemein geltend, dass das Urteil von 2009 weitestgehend durchgeführt worden sei. Was die Gemeinde Vila Real de Santo António anbelange, seien die letzten Arbeiten am 11. April 2015 abgeschlossen worden. Bezüglich der Gemeinde Matosinhos macht Portugal zum einen geltend, dass die bestehende Erstbehandlung ausreiche, um die Gewässerqualität zu gewährleisten und Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, und zum anderen, dass zwar Maßnahmen getroffen worden seien, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen, jedoch Finanzierungsschwierigkeiten die Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage verhindert hätten.Weiterführende Links
Webcode
20160630_004
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