Bayern investiert zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität. Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte: Die Struktur der Oberflächengewässer einschließlich der Ufer- und Auenbereiche muss verbessert, die biologische Durchgängigkeit von Fließgewässern hergestellt und der Eintrag von Nährstoffen reduziert werden. Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über 1400 Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt bzw. begonnen, für die neue Periode sind solche Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant. In den kommenden Jahren sind an fast 70 Prozent der bayerischen Flüsse und Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur vorgesehen. Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf appelliert auch an die Landwirte, freiwillig gewässerschonende Maßnahmen umzusetzen. Fördermöglichkeiten gibt es dafür zum Beispiel über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm.
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