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Bundeskartellamt legt Wasserbericht vor

Das Bundeskartellamt hat am 30. Juni 2016 einen Bericht über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung und die Aufsicht über die Entgelte der Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Die Behörde beschreibt in dem Bericht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Strukturen der öffentlichen Wasserversorgung. In einem umfassenden empirischen Teil werden die erheblichen Unterschiede einzelner Strukturbedingungen der Wasserversorger dargestellt und den Preisniveaus gegenübergestellt. Die Angemessenheit der Wasserentgelte könne allerdings nur mit einer vertieften behördlichen Prüfung und der Gesamtschau aller Strukturbedingungen im Einzelfall festgestellt werden, so das Bundeskartellamt. Daher seien reine Entgeltvergleiche für Verbraucher nicht sehr aussagekräftig. Ein eigenes Kapitel des Berichts ist der kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen und den Folgen der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 2013 gewidmet. Durch die Gesetzesänderung wurde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Gebühren ausgeschlossen. Gebühren unterliegen damit nur der Kommunalaufsicht der Länder, die nach Auffassung des Bundeskartellamts weniger strenge Maßstäbe als die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht zugrunde legt. Dies eröffne kommunalen Wasserversorgern die Möglichkeit einer „Flucht in die Gebühr”, wenn sie die Preismissbrauchsaufsicht vermeiden wollen. Gerade Unternehmen, gegen die Kartellbehörden Verfahren eingeleitet hatten, seien in der Vergangenheit zu Gebühren gewechselt. Der Bericht schließt mit einer Aufzählung von Handlungsempfehlungen. Das Bundeskartellamt empfiehlt eine Stärkung der Aufsicht über Wasserentgelte. Eine Ausdehnung der kartellrechtlichen Aufsicht auf Wassergebühren würde die Entgeltkontrolle effektivieren und die ökonomisch unsinnige Zweiteilung der Aufsicht beenden. Eine „Flucht in die Gebühr” würde so vermieden. Darüber hinaus ließe sich durch weitere Maßnahmen das Effizienzbewusstsein der Wasserversorger stärken, um überhöhte Preise von Vornherein zu vermeiden. Überlegenswert wäre angesichts der gegebenen Monopolstellungen in der Branche beispielsweise der Ausbau von Benchmarking-Projekten, durch die Wasserversorger Erkenntnisse über ihr relatives Abschneiden im Vergleich mit anderen Wasserversorgern erhalten, Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen identifizieren und Verbesserungsprozesse anstoßen können.

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