EU-Kommission beantragt Zwangsgelder im Zusammenhang mit einer Abfalldeponie
Die Europäische Kommission klagt erneut gegen die Slowakei vor dem Gerichtshof der EU und beantragt eine Geldbuße wegen Nichtbefolgung des Urteils des Gerichtshofs vom April 2013. Damit soll das Land gezwungen werden, bei seinen Entscheidungen über den Betrieb der Deponie in Žilina-Považský Chlmec geltende EU-Vorschriften einzuhalten und dadurch schwerwiegende Risiken für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt zu vermeiden. Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte in seinem Urteil vom 25. April 2013 (C-331/11) fest, dass die Slowakei mit der Genehmigung des Betriebs der bestehenden Deponie in Žilina-Považský Chlmec ohne Nachrüstprogramm und ohne Erlass einer endgültigen Entscheidung über den Betrieb der Deponie auf der Grundlage eines genehmigten Nachrüstprogramms gegen EU-Recht verstoßen hat. Drei Jahre später hat die Slowakei immer noch keine endgültige Entscheidung über den Status der Deponie getroffen. Die Kommission beantragt nun beim Gerichtshof der EU, eine pauschale Geldstrafe von 939 000 Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 6793,80 Euro einzufordern, das vom Tag der Verkündung des Urteils des Gerichtshofs an bis zu dem Tag zu zahlen ist, an dem die slowakischen Behörden uneingeschränkt dem EU-Recht nachkommen.
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