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Antibiotika belasten Grundwasser
Antibiotika aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung wie aus der Nutzung durch den Menschen können im Grundwasser landen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Untersucht wurden elf ausgewählte, belastete Grundwasser-Messstellen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die gefundenen Antibiotika-Rückstände ließen sich dabei überwiegend auf die Landwirtschaft zurückführen, an zwei Messstellen konnte jedoch nachgewiesen werden, dass die teilweise sehr hohen Konzentrationen aus nahegelegenen Kleinkläranlagen stammen. Mit der Studie „Aufklärung der Ursachen von Tierarzneimittelfunden im Grundwasser - Untersuchung eintragsgefährdeter Standorte in Norddeutschland” hat das UBA die Untersuchungen zum Antibiotika-Eintrag ins Grundwasser in Norddeutschland vertieft. Dort waren in einer vorangegangenen Untersuchung verschiedene Antibiotika im Grundwasser gefunden worden. Nun hat das UBA die konkreten Eintragspfade aufgedeckt. Die wiederholt an zwei Messstellen festgestellten, zum Teil sehr hohen Konzentrationen des Antibiotikums Sulfamethoxazol (max. 950 ng/l im September 2013) stammen danach aus der Anwendung beim Menschen. Dies bestätigen Funde in den nahegelegenen Kleinkläranlagen. Das Tierarzneimittel Sulfadimidin wurde regelmäßig an neun aller elf Messstellen in geringen Konzentrationen von rund 10-20 ng/l (maximal 70 ng/l) gefunden. Bei der Hälfte der davon betroffenen Standorte konnte bisher eindeutig nachvollzogen werden, dass der Stoff aus der Anwendung der Medikamente im Stall über die Gülle in das Grundwasser gelangt ist. Die andere Hälfte der Messstellen wird derzeit noch von den Ländern, z. B. Niedersachsen, weiter untersucht. Der Wirkstoff Sulfadiazin und ein relevantes Abbauprodukt wurden ebenfalls häufig in geringen Konzentrationen (unter 100 ng/l, maximal 90ng/l) gefunden. Der Wirkstoff wird fast ausschließlich als Tierarzneimittel eingesetzt. Der Stoff gelangt über die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf die Felder und mit der Versickerung ins Grundwasser. Dieser Eintragspfad konnte an allen acht betroffenen Standorten nachvollzogen werden. Das Antibiotikum wurde jedoch auch in Kleinkläranlagen nachgewiesen, so dass eine Kontaminierung des Grundwassers über diesen Weg nicht ausgeschlossen ist. Aus Vorsorgegründen empfiehlt das UBA, einen Schwellenwert für Human- und Tierarzneimittel im Grundwasser einzuführen. Die Höhe soll sich zunächst am Schwellenwert für Biozide und Pflanzenschutzmittel orientieren und bei 100 ng/l liegen. Die Aufnahme eines Schwellenwertes in die Grundwasserverordnung würde laut dem UBAdazu führen, dass das Grundwasser regelmäßiger auf Arzneimittel untersucht, Überschreitungen rechtzeitig erkannt und Eintragsursachen systematisch festgestellt werden.Weiterführende Links
Webcode
20160615_001
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