Anzeige

Oberflächengewässerverordnung im Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 11. Mai 2016 der neuen Oberflächengewässerverordnung zugestimmt. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand - das Kernstück des Gewässerschutzes - werden damit europaweit angeglichen. Für die Behörden vor Ort entsteht so mehr Entscheidungssicherheit. Die Neufassung wurde in enger Kooperation mit der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der europäischen Ebene erstellt. Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Relevanz chemischer Risiken für die Gewässer lässt sich somit effizienter und schneller bewerten. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gestrafft. 100 spezifische Stoffe sind nicht mehr relevant und wurden gestrichen. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für zwölf neue europaweit prioritäre Stoffe und neun neue spezifische Stoffe festgelegt. Dabei handelt es sich vor allem um Pflanzenschutzmittel, aber auch Biozide und Industriechemikalien. Die Orientierungswerte für die Chlorid- und damit Salzkonzentration, die als tolerierbar gilt, sind nun bundesweit einheitlich. Da die Europäische Kommission eine übergreifende Strategie zur Begrenzung ökologischer Risiken durch Arzneistoffe entwickelt, wurden für diese Stoffe in der Verordnung keine Umweltqualitätsnormen festgelegt. Für diese und weitere Mikroschadstoffe erarbeitet der Bund unter Federführung des Bundesumweltministeriums eine gesonderte Strategie zum Schutz der Gewässer. Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die zum Beispiel durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Die neuen Werte erfordern bei der Bewirtschaftung der Flussgebiete eine Reduzierung der Stickstofffrachten von bis zu 60Prozent der aktuellen Werte.

Webcode

20160511_001