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Ist ein Siedlungsrückzug als Anpassung an den Klimawandel rechtlich möglich?

Als Folge des Klimawandels sehen zahlreiche Klimaforscher die Gefahr von häufigeren und intensiveren Überschwemmungen. Dies könnte zum Siedlungsrückzug aus bestimmten Gebieten führen. Auch in ländlichen Schrumpfungsgebieten könnte ein Siedlungsrückzug zur Beseitigung der Folgen des demografischen Wandels beitragen. Aber ist das Recht schon so weit angepasst, dass sich solche Maßnahmen durchsetzen ließen? Dieser Frage geht das aktuelle Forschungsvorhaben „Siedlungsrückzug - Recht und Planung im Kontext von Klima- und demografischem Wandel” nach, den das Umweltbundesamt aktuell veröffentlicht hat. Der Abschlussbericht des Vorhabens zeigt anhand von Praxis-Fallstudien und einer Analyse des einschlägigen rechtlichen Rahmens, dass ein Siedlungsrückzug als Instrument der Politik (Nutzungsaufgabe und/oder Rückbau Wohn-, Gewerbe- und Erschließungsinfrastrukturen) aus Gründen des Klima- oder demografischen Wandels im Recht nicht unmittelbar zu finden ist. Im Gegenteil, das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht hält vorwiegend Instrumente zur Steuerung und Umsetzung von Siedlungs- und Infrastrukturwachstum bereit. Dennoch ist es nach Ansicht des UBA für die Träger der Landes-, Regional- und kommunalen Bodennutzungsplanung möglich, im Rahmen eines langfristig angelegten Rückzugkonzepts präventiv steuernd einzugreifen. Damit könnten im Wege planerischer Festlegungen zur Gebietsstruktur und Freiraumnutzung auch nicht hinreichend robuste Siedlungen und Verkehrsflächen in besonders gefährdeten Bereichen verhindert werden. Nur in Einzelfällen könne aber ordnungsrechtlich in den Gebäude- und Infrastrukturbestand selbst eingegriffen werden, so das UBA.

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20160421_002