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Bundesrat stimmt Vergaberechtsmodernisierungsverordnung zu

Der Bundesrat hat am 18. März 2016 dem Entwurf der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) zugestimmt. Nachdem bereits das Vergabemodernisierungsgesetz mit den wichtigen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) am 23. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, steht mit der Bundesratszustimmung zum Verordnungsteil nun der Abschluss der großen Vergaberechtsnovelle und die Umsetzung der drei europäischen Vergaberichtlinien vor dem Fristablauf im April 2016 unmittelbar bevor. Der Bundesrat hat - aus Zeitgründen - auf Änderungen verzichtet und ist damit der Empfehlung der Bundesrats-Ausschüsse (Arbeit, Finanzen und Verkehr) nicht gefolgt. Stattdessen fasste er vier Entschließungen. Unter anderem fordert er zukünftig eine weitere Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vergaberechts, stellt die Aufrechterhaltung der VOB/A-EU als eigenes Regelwerk kritisch in Frage und fordert von der Bundesregierung, die Erfüllung von arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen als Eignungskriterium und im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit festzuschreiben. Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen ist zukünftig im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) abschließend geregelt. Die VOF gibt es dann nicht mehr. Für den 2. Abschnitt der VOL/A gilt entsprechendes. Der erste Abschnitt VOL/A bleibt für den Unterschwellenbereich anwendbar. Die VOB/A bleibt mit Maßgabe der oben genannten Bundesratsentschließung zunächst erhalten. Wesentliche Neuerungen der Vergabenovelle betreffen Anwendungsbereichsausnahmen des Vergaberechts, Umstellungen auf das elektronische Vergabeverfahren (eVergabe), Verfahrensarten und Verfahrensfragen, Eignungskriterien und die Eignungsprüfung, Zuschlagskriterien und den Rechtsschutz.

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20160324_001