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Neue Oberflächengewässerverordnung im Bundesrat angenommen
Der Bundesrat hat am 18. März 2016 der neuen Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zugestimmt, aber um eine Reihe von Änderungen gebeten. Unter anderem soll klargestellt werden, dass die neuen Stoffe und Umweltqualitätsnormen (UQN) (Nummer 34 bis 45 der Anlage 8) erst ab 2018 bei der Ermittlung des guten chemischen Zustands berücksichtigt werden. Es soll eine Neuformulierung in Bezug auf die Überwachungsintervalle und die Informationen in den Bewirtschaftungsplänen vorgenommen werden, damit nicht zusätzlicher Aufwand erzeugt werde. In Bezug auf Arsen als flussgebietsspezifischer Schadstoff nach Anlage 6 bleibt es bei der bislang festgesetzten UQN, da die Ableitung als Grundlage für neue Werte noch nicht ausreichend fundiert sei. In einer entsprechenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bunderegierung auf, die fachlichen Grundlagen hier zu vervollständigen und abzustimmen. Zudem stellt der Bundesrat fest, dass noch zu wenig Erkenntnisse über die Wirkung und Relevanz von Mikroplastik vorliegen, um Regelungen in die OGewV aufzunehmen, fordert die Bundesregierung aber auf, die Forschung hier voranzutreiben, damit in Zukunft Vorgaben für den Gewässerschutz abgeleitet werden können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung des Weiteren auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass „sämtliche” Informationen über Arzneimittel von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden sollten (S. 17). Es solle auch einen Bericht über Arzneimittelrückstände erstellt werden und auf entsprechenden Verpackungen auf Entsorgungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Arzneimittelhersteller sollten in die finanzielle Verantwortung zur Entfernung der Stoffe einbezogen werden. Auch bei Pflanzenschutzmitteln wünscht sich der Bundesrat eine Fortschreibung der Stoffliste.Weiterführende Links
Webcode
20160321_005
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