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Neue EU-Verordnung zur Förderung der Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln
Die EU-Kommission hat einen ersten Rechtsakt im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft mit neuen Vorschriften für organische und abfallbasierte Düngemittel vorgelegt. Damit werden diese Düngemittel den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellt. Die Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle sowie stoffliche Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen. Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln zur Sicherstellung eines höchstmöglichen Niveaus an Bodenschutz. Mit der Verordnung werden die Grenzwerte für Cadmium in Phosphatdüngern gesenkt: von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren). Derzeit importiert die EU jährlich etwa sechs Millionen Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 Prozent dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzen, so die EU. Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird sie nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.Weiterführende Links
Webcode
20160317_001
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