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Experten befürworten Düngerechtsnovelle

Die von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Düngerechts stößt unter Experten auf Zustimmung. Das wurde am 14. März 2016 bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages deutlich. Begrüßt wurde von den Experten, dass die Novellierung zu einem effizienteren Umgang mit den durch die Landwirtschaft in die Umwelt eingebrachten Nährstoffen beitragen könne. Ausschussvorsitzender Alois Gerig (CDU) führte dazu aus, dass Handlungsbedarf bestehe, weil seit dem Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG laufe. Die Anhörung erfolgte auf Grundlage der Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Wasserqualität für die Zukunft sichern - Düngerecht novellieren” sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen”. Die Linksfraktion will mit einer Änderung der Düngeverordnung erreichen, dass der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer verringert wird. Die Grünen fordern, dass die Düngung landwirtschaftlicher Flächen am Bedarf von Pflanzen und Böden ausgerichtet wird. Karsten Specht vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband schätzt das Vollzugsdefizit der Behörden größer ein als das Fehlen von Vorgaben. „Viele Regelungen werden von Landwirten nicht ernst genug genommen”, meinte er. Der Grundgedanke einer pflanzenbedarfsgerechten Düngung findet nach seiner Einschätzung in der Praxis nicht ausreichend Anwendung. Eher finde eine Entsorgung von Nährstoffen, weniger eine Düngung auf den Feldern statt. Es müsse die Erkenntnis unter den Landwirten Raum greifen, dass das Düngegesetz dem Wasserschutz dient.

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20160316_004