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Umweltausschuss sieht Arzneimittelhersteller bei Spurenstoffreduzierung in der Pflicht
Der Umweltausschuss des Bundesrates sieht die Hersteller von Arzneimitteln in der unmittelbaren Pflicht, zur Reduzierung von Spurenstoffen in den Gewässer aktiv beizutragen. Dies bezieht sich sowohl auf Informationspflichten als auch auf eine direkte finanzielle Beteiligung am Spurenstoffabbau. In seinem Beschlussvorschlag an den Bundesrat für die Sitzung am 18. März (Bundesrats-Drucksache 627/1/15 vom 7. März 2016) verweist der Umweltausschuss auf den Erwägungsgrund 38 der EU-Wasserrahmenrichtlinie und fordert, dass die Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen in die finanzielle Verantwortung zur Entfernung problematischer Stoffe aus der aquatischen Umwelt einbezogen werden. Der Umweltausschuss fordert die Bundesregierung konkret auf, eine mögliche Regelungsperspektive vorzuschlagen. Des Weiteren fordert der Umweltausschuss von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Arzneimitteln bzw. Arzneimittelwirkstoffen mit möglicher Umweltrelevanz verpflichtet werden, sämtliche Informationen bezüglich der absoluten Einsatzmenge, des Umweltverhaltens, der Toxizität sowie zur Entfernbarkeit in der Abwasserreinigung und zur Wasseraufbereitung den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen.Weiterführende Links
Webcode
20160309_002
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