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Nordrhein-Westfalen: Kabinett beschließt neues Landeswassergesetz

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 19. Januar 2016 den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes beschlossen und ihn zur Beratung an den Landtag geleitet. Mit der Novelle will die Landesregierung die heimische Wasserwirtschaft zukunftsfähig machen, den Weg zu lebendigen Gewässern ebnen und die Qualität des Grundwassers verbessern. Im Juni 2015 hatte das Kabinett Eckpunkte des neuen Gesetzes beschlossen und eine umfangreiche Verbändeanhörung gestartet. Das heute noch gültige Landeswassergesetz geht im Wesentlichen auf eine Regelung aus dem Jahr 1977 zurück. Seit dieser Zeit wurde das Landeswassergesetz immer nur in Teilen verändert. Einige der Änderungen und Verbesserungen im neuen Landeswassergesetz sind: Die Landesregierung will den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern und strebt deshalb landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete an. Darüber hinaus wird zum Schutz der Trinkwasserversorgung die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten geregelt. Die Gewässer werden durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erheblich beeinträchtigt. Um die Flüsse vor weiteren Belastungen zu schützen, wird im Ackerbau ein Fünf-Meter-Schutzstreifen mit einer Übergangszeit ab 2022 eingeführt. Die Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten werden ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer entscheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit den Landesbehörden abstimmen, so das Umweltministerium in einer Pressemitteilung. Damit steige die Chance, das Ziel zu erreichen, die nordrhein-westfälischen Gewässer wieder in einen natürlichen oder naturnahen Zustand zu versetzen. Um den Betrieb der Abwasserkanalisation und deren Erhalt zu verbessern, wird die Landesregierung den Kommunen mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen können.

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20160122_001