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Vorhabensbeschreibung: Neue DWA-Arbeitsgruppe WW-4.1 "Wehre" überarbeitet DVWK-Merkblatt 216

Das DVWK-Merkblatt 216 „Betrachtung zur (n-1)-Bedingung an Wehren” wurde vor mehr als 25 Jahren mit dem Ziel erarbeitet, konkrete Hilfestellungen zur Anwendung der in der DIN 19700 (Stauanlagen) im Jahre 1986 konkretisierten (n-1)-Bedingung zur Hochwasserabfuhr an Wehren zu geben. Grundsätzlich besagt die (n-1)-Bedingung, dass Wehre mit beweglichen Verschlüssen so bemessen werden müssen, dass der Bemessungshochwasserabfluss auch bei Ausfall des leistungsstärksten Wehrfeldes ohne Überschreitung des für diesen Fall festgelegten Stauziels schadlos für die Stauanlage abgeführt werden kann. Im DVWK-Merkblatt 216 wird gezeigt, dass bei der Anwendung dieser Bestimmung sowohl der planmäßige Revisionsfall als auch der unerwartete Störfall zu berücksichtigen sind. Den unterschiedlichen Bauweisen von Wehrverschlüssen sind verschiedene Öffnungsrisiken zuzuordnen. Diese können bei einem alternativen Nachweis der Hochwassersicherheit unter Verwendung der (n-a)-Bedingung berücksichtigt werden. Die (n-a)-Bedingung wurde insbesondere zur Anwendung an bestehenden Wehranlagen formuliert. Das DVWK-Merkblatt 216 findet in der Fachwelt im In- und Ausland umfassend Anwendung. Der Anwendungsbereich wurde sowohl in der wasserbaulichen Praxis als auch im Rahmen von Querverweisen in den allgemein gültigen Regeln der Technik auch auf Hochwasserentlastungsanlagen an Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken ausgedehnt. Da sich seit der Erarbeitung des DVWK-Merkblattes 216 nun eine Reihe wichtiger Grundlagen geändert haben (unter anderem die Definition der Hochwasserbemessungsfälle und der grundsätzliche Umgang mit Risikobetrachtungen), ist eine Überarbeitung notwendig. In einer aktualisierten Form des Merkblatts sollen unter anderem gut dokumentierte Betriebserfahrungen, relevante Beobachtungen in Extremsituationen, aktuelle hydrologische Erkenntnisse sowie technische Weiterentwicklungen im Stahlwasserbau und der Antriebstechnik Berücksichtigung finden. Die Anpassungen im Merkblatt sollen in Abstimmung mit der Expertengruppe zur Überarbeitung der DIN 19700-13 (Stauanlagen - Staustufen) erarbeitet werden. Zukünftig soll auch der bereits Realität gewordenen Anwendung des Merkblatts 216 bei neuen Wehranlagen (zum Beispiel einfeldrige Schlauchwehre) und nach Möglichkeit auch bei der Bemessung von Hochwasserentlastungsanlagen an Talsperren Rechnung getragen werden. Die Überarbeitung soll in einer neu zu bildenden Arbeitsgruppe WW-4.1 „Wehre” des DWA Fachausschusses WW-4 „Talsperren und Flusssperren” erfolgen und soll Eigentümer und Betreiber der Anlagen, Wasserwirtschaftsverbände, Hochwasserschutz-Zweckverbände sowie beratende Ingenieurbüros oder Aufsichtsbehörden der Kommunen und Länder ansprechen. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Interessenten melden sich bitte mit einer themenbezogenen Beschreibung ihres beruflichen Werdegangs bei:

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