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K+S erhält befristete und begrenzte Versenkerlaubnis

Bis Ende 2016 darf der Düngemittelhersteller K+S 725.000 m³ Prozessabwässer aus den Standorten Hattorf und Wintershall in Hattorf in den Untergrund versenken. Dieser Übergangslösung hat das Regierungspräsidium Kassel Ende Dezember zugestimmt. Die hiermit zugelassene Versenkmenge liegt deutlich unter der Gesamtmenge der letzten Jahrzehnte und auch unter der Versenkmenge des Standorts Hattorf in den vergangenen Jahren. Sie lag von 2011 bis 2015 im Mittel bei 2,9 Mio. m³ pro Jahr. In den Auflagen zu der Übergangserlaubnis ist ein strenges Überwachungs- und Messregiment vorgegeben. Sie ist jederzeit widerrufbar, und weitergehende Inhalts- und Nebenbestimmungen seitens der Umweltbehörde des Regierungspräsidiums sind jederzeit zulässig. Ursprünglich hatte das Unternehmen eine Versenkerlaubnis für insgesamt 12 Mio. m³ bis Dezember 2021, mit maximalen jährlichen Versenkmengen von 3,9 Mio. m³ pro Jahr, beantragt. Diesen Antrag konnte das Regierungspräsidium nicht genehmigen, weil ein sogenanntes numerisches dreidimensionales Grundwassermodell als Bedingung für die Genehmigung derzeit noch keine insgesamt belastbaren Prognoserechnungen über die Ausbreitung des verpressten Salzabwassers im Untergrund ermöglicht. Deshalb lässt das Regierungspräsidium die Fortführung der Versenkung als Übergangslösung nur für ein Jahr mit deutlich reduzierten Versenkmengen zu. Diese Mengen entsprechen hinsichtlich der enthaltenen Salzfrachten der Größenordnung diffuser Einträge aus dem Versenkgebiet Hattorf in die Werra in den letzten Jahren. Der Zeitraum dieser Erlaubnis ist ausreichend bemessen, um der Unternehmerin die Kalibrierung des 3D-Modells zu ermöglichen, auf dessen Grundlage dann über eine Fortführung der Versenkung entschieden werden kann. Das Regierungspräsidium befristet die wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2016, um der Unternehmerin letztmalig die Möglichkeit zur Kalibrierung des 3D-Modells einzuräumen. Dieser Zeitraum genügt nach Auffassung des Behördengutachters zur Kalibrierung des Modells und eine daran anschließende Prüfung.

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20151221_001