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Baden-Württemberg: dem Bund bei Klärschlammentsorgung ein Vierteljahrhundert voraus
Baden-Württemberg sieht sich dem Bund bei der Klärschlammentsorgung ein Vierteljahrhundert voraus. Das bekräftige der Umweltausschuss des Landtags am 19. November 2015 einmütig. Klärschlämme gehörten nicht auf Felder und Ackerböden. Übereinstimmend kritisierten die Abgeordneten wie auch die Landesregierung die geplante Klärschlammverordnung des Bundes, die das Düngen mit Klärschlämmen erst bis 2025 beenden will, teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mit. Der Ausschuss hatte sich auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Frage befasst, was mit den Klärschlämmen geschehen soll, insbesondere wie das darin enthaltene Phosphat zurückgewonnen werden könne ohne eine Vielzahl von begleitenden Schadstoffen. Baden-Württemberg sei Vorreiter gewesen, als es darum gegangen sei, nicht mehr mit Klärschlamm zu düngen. Heute komme nur noch ein Prozent des Schlamms aus den Kläranlagen auf die Felder, führte Müller aus. Als Beispiel für erfolgreiche Pilotverfahren zur Phosphorrückgewinnung wies der Ausschuss auf das Beispiel Offenburg hin. Den Spitzenplatz bei der Phosphorrückgewinnung - im Vergleich zu anderen Bundesländern - „lassen wir uns nicht nehmen. Die Bundespolitik sollte sich vielmehr ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen”, teilte Müller im Namen des ganzen Ausschusses mit.Webcode
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