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Weserrat einigt sich auf "Masterplan Salzreduzierung"

Unter Vorsitz Thüringens hat sich am 15. Dezember 2015 in Erfurt der Weserrat der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung in Weser und Werra verständigt. Der Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 und das dazugehörige Maßnahmenprogramm können damit im Februar 2016 der Weser-Ministerkonferenz unter Bremer Leitung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. Durch drei zentrale Maßnahmen soll mit dem „Masterplan Salzreduzierung” bis Ende 2027 die Salzbelastung in der Weser schrittweise soweit reduziert werden, dass der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Gewässerzustand erreicht und negative Beeinflussungen auf Pflanzen- und Tierwelt vermieden werden. In der durch den Kalibergbau hochbelasteten Werra soll die Salzkonzentration halbiert werden. Durch das Maßnahmenpaket können die Kosten reduziert und im Ergebnis die gleichen Ziele wie mit der lang diskutierten Nordseepipeline erreicht werden. Die hierfür notwendigen Kosten sind vollständig durch das Bergbauunternehmen K+S zu tragen. So äußerten sich mehrere Umweltministerien und Senatsverwaltungen. Teil der zentralen Maßnahmen ist eine effizientere Wertstoffgewinnung durch den Bau einer Kainit-Kieserit-Flotationsanlage (KKF) am Standort Hattdorf, die bereits 2018 den Betrieb aufnehmen soll. Mit dieser Anlage soll die Salzabwassermenge aus der Produktion um bis zu 30 Prozent reduziert werden. Für die restlichen Produktionsabwässer sollen ab 2016 die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese spätestens ab 2021 unter Tage sowie in ausgewählten Grubengebäuden eingestapelt werden können. Eine weitere Einleitung in die Werra kann damit unterbunden werden. Weiterhin ist vorgesehen, die anfallenden Haldenabwässer der Kali-Rückstandshalden durch Haldenabdeckungen an den Halden Hattorf, Wintershall und Neuhof-Ellers zu reduzieren. Als optionale Maßnahme sieht der „Masterplan Salzreduzierung” einen Werra-Bypass vor. Zum nachhaltigen Schutz des Grund- und Trinkwassers wird eine Beendigung der Versenkung unter Beachtung der rechtlichen und ökonomischen Anforderungen vorgesehen. Befristet bis zum 31. Dezember 2016 hat das Regierungspräsidium Kassel am 18. Dezember 2015 der Fortführung der Versenkung als Übergangslösung mit deutlich reduzierten Versenkmengen zugestimmt. Bis Ende 2016 darf die K+S Kali GmbH insgesamt noch 725 000 Kubikmeter Prozessabwässer aus den Standorten Wintershall und Hattorf nur in Hattorf in den Untergrund versenken. Die hiermit zugelassene Versenkmenge liegt deutlich unter der Gesamtmenge der letzten Jahrzehnte und auch unter der Versenkmenge des Standorts Hattorf in den vergangenen Jahren. Ursprünglich hatte das Unternehmen eine Versenkerlaubnis für insgesamt 12 Millionen Kubikmeter bis Dezember 2021, mit maximalen jährlichen Versenkmengen von 3,9 Millionen Kubikmeter pro Jahr, beantragt.

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