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Sachsen: Härtefallregelung bei Kleinkläranlagen
Der Freistaat Sachsen wird Umrüstung und Neubau von Kleinkläranlagen auch nach dem 31. Dezember 2015 unterstützen, wenn Grundstücksbesitzer unverschuldet erst 2016 die vorgeschriebene Anpassung an den Stand der Technik vornehmen können. Das sieht die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) vor, die das Kabinett am 8. Dezember 2015 beschlossen hat. „Diese Übergangsregelung wird zum Beispiel Grundstückseigentümern helfen, die eine Kleinkläranlage rechtzeitig bestellt haben, aber noch immer auf Lieferung oder Anschluss warten”, so Umweltminister Thomas Schmidt. Neue Gegenstände der Förderrichtlinie sind Investitionen in bestehende Kläranlagen über den Stand der Technik hinaus, wenn aus Gründen des Gewässerschutzes eine erweiterte Reinigung der Abwässer geboten ist, wie zum Beispiel bei der Phosphateliminierung oder beim Abbau von Stickstoffverbindungen. Dies soll helfen, den in der Wasserrahmenrichtlinie der EU geforderten „guten chemischen Zustand” der betreffenden Gewässer zu erreichen. Weiterhin wird der Bau von Sonderbauwerken wie Regenwassersammlern, Regenrückhaltebecken oder Pumpstationen unterstützt, die zu einer Trennung von Regenwasser und häuslichen Abwässern führen. Dies ist insbesondere mit Blick auf zunehmende Starkregenereignisse erforderlich und dient damit der Anpassung an den Klimawandel. Der Fördersatz wird 50 Prozent betragen. Für 95 Prozent der Sachsen wird zum Jahresende 2015 der Stand der Technik bei der Abwasserentsorgung erreicht sein.Weiterführende Links
Webcode
20151208_001
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