Anzeige
EU-Kommission fordert Polen zur Einhaltung des EU-Wasserrechts auf
Die Europäische Kommission fordert Polen auf, sein Wasserrecht mit den EU-Standards in Einklang zu bringen. Weil Polen die Wasserrahmenrichtlinie nicht ordnungsgemäß anwende, so die Kommission in einer Mitteilung vom November 2015, und dafür sorge, dass alle Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt werden, können die Ziele der Richtlinie im Land nicht erreicht werden, was sich negativ für die polnische Bevölkerung auswirken kann. Im November 2014 wurde Polen ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Obwohl einige der Konformitätsmängel behoben wurden, bleiben mehrere Fragen offen. Diese betreffen unter anderem die Einstufung von Gewässern als erheblich veränderte Wasserkörper, die Systeme zur Klassifizierung künstlicher und erheblich veränderter Wasserkörper, groß angelegte Instandhaltungsarbeiten an Flüssen sowie Ausnahmen auf Gewässerebene von dem Umweltziel, bis 2015 den guten Zustand herzustellen. Die Kommission übermittelt daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Falls Polen nicht binnen zwei Monaten reagiert, kann die Kommission das Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.Webcode
20151204_005
Anzeige