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Griechenland erneut wegen Abwasserbehandlung vor dem Europäischen Gerichtshof
Griechenland drohen Geldbußen wegen mangelhafter Behandlung kommunaler Abwässer. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Jahr 2004 geurteilt, dass das Land aufgrund unsachgemäßer Sammlung und Behandlung der in den Golf von Elefsina eingeleiteten Abwässer gegen EU-Recht verstößt. Elf Jahre danach, so die EU in einer Mitteilung vom November 2015, sei es Griechenland noch immer nicht gelungen, das Problem zufriedenstellend zu bewältigen. Das Fehlen angemessener Kläranlagen im Gebiet von Thriasio Pedio stelle eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Binnengewässer und die Meeresumwelt dar. Die Kommission fordert den EuGH auf, Griechenland ab dem Datum des ersten Urteils bis zu dem Tag, an dem der Mitgliedstaat den Mangel behoben hat oder - falls die Regelwidrigkeit fortbesteht - bis zum Datum des zweiten Urteils mit einer pauschalen Geldstrafe zu belegen, die anhand eines Tagessatzes, multipliziert mit der Anzahl der Tage der Verstoßdauer, berechnet würde und sich bis heute auf eine Summe von 15 943 620 Euro beläuft. Des Weiteren schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld von 34 974 Euro vor, das ab dem Tag des Urteils des Gerichtshofs so lange zu entrichten wäre, bis Griechenland das EU-Recht in allen Punkten einhält. Die endgültige Entscheidung über die Sanktionen trifft der Gerichtshof. Trotz gewisser Fortschritte werden lediglich 28 Prozent der kommunalen Abwässer gesammelt und behandelt, bevor sie in den Golf von Elefsina eingeleitet werden. Die Sammelquote hat sich seit Juli 2012, als die Kläranlage in Betrieb genommen wurde, praktisch nicht verbessert. Angesichts dieser anhaltenden Vertragsverletzung und da kein Ende dieser Situation in Sicht ist, hat die Kommission beschlossen, den Fall erneut vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. In einem ähnlichen Fall hat der Gerichtshof am 15. Oktober 2015 Geldstrafen gegen Griechenland verhängt, weil das Land einem rechtsverbindlichen Urteil aus dem Jahr 2007 betreffend die Behandlung kommunaler Abwässer nicht nachgekommen ist (Nichtkonformität in 23 Gemeinden). In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof Griechenland zur Zahlung eines Pauschalbetrag von zehn Millionen Euro und gestaffelter Geldbußen von 20 000 Euro pro Tag verurteilt.Webcode
20151204_004
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