Anzeige
Griechenland wegen mangelnder Kommunalabwasserbehandlung verurteilt
Wegen verspäteter Durchführung der Richtlinie über die Behandlung kommunaler Abwässer wurde Griechenland im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einem Pauschalbetrag von zehn Millionen Euro und einem Zwangsgeld von 3,64 Millionen Euro pro Halbjahr des Verzugs verurteilt. Der EuGH hatte 2007 festgestellt, dass 23 Gemeinden in Griechenland noch nicht mit Kanalisationen und/oder Systemen zur Behandlung von kommunalem Abwasser ausgestattet waren. Mit dem nun aktuellen Urteil stellt der EuGH fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zur Durchführung des Urteils von 2007 verstoßen hat, weil immer noch sechs Gemeinden nicht mit Kanalisationen oder Systemen zur Abwasserbehandlung ausgestattet sind. Mit den jetzt verhängten finanziellen Sanktionen soll die vollständige Durchführung des Urteils von 2007 sichergestellt werden.Weiterführende Links
Webcode
20151109_004
Anzeige