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Großbritannien: EU-Kommission fordert Überprüfung wichtiger Elemente des Wasserrechts
Die Europäische Kommission fordert das Vereinigte Königreich auf, sich zu vergewissern, dass die Wasserrahmenrichtlinie korrekt in nationales Recht umgesetzt ist. Zwar sind einige Umsetzungsvorschriften erlassen worden, aber der Rahmen sei unvollständig und das Zusammenspiel mit anderen Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf die Wasserbewirtschaftung haben, geben Anlass zu Bedenken; dies könnte Negativfolgen für die britischen Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen. Die Kommission fordert genauere Angaben zur Umsetzung einiger Schlüsselelemente, beispielsweise bezüglich der Umweltziele und der für deren Erreichung erforderlichen Maßnahmenprogramme. Außerdem könnten den nationalen Behörden nach der geltenden Rechtslage die nötigen Befugnisse fehlen, um Beeinträchtigungen der aquatischen Umwelt abzustellen, wie es das EU-Recht fordert. Die Kommission erläutert ihre Bedenken in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme und räumt dem Vereinigten Königreich eine zweimonatige Frist zur Beantwortung ein. Falls das Vereinigte Königreich nicht innerhalb von zwei Monaten reagiert, kann die Kommission die Angelegenheit an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.Webcode
20151109_003
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