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Schweiz definiert Kriterien für Kläranlagennachrüstung

Um die Belastung der Oberflächengewässer mit Spurenstoffen um 50 Prozent zu senken, sollen in der Schweiz rund 100 Kläranlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe aufgerüstet werden. Nachgerüstet werden sollen vor allem Kläranlagen, die sich in der Nähe von Gewässern befinden, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden sowie große Kläranlagen. Dies hat die Schweiz jetzt in der novellierten Gewässerschutzverordnung festgeschrieben, die zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Finanziert werden soll die Nachrüstung d zu einem großen Teil durch eine Abwasserabgabe von neun Franken pro Einwohner und Jahr, die von allen Kläranlagenbetreibern erhoben wird. Weiter legt die novellierte Gewässerschutzverordnung neue Normen zur Messung der Wasserqualität fest. Neu können für die wichtigsten Substanzen, die in die Gewässer gelangen, ökotoxikologisch begründete Anforderungswerte festgelegt werden. Diese werden nach einer einheitlichen Methode je nach ihrer Wirkung auf Wasserlebewesen bestimmt und schrittweise als Grenzwerte in der Verordnung verankert. Anhand dieser neuen Normen können die Kantone dann die Wirksamkeit der Maßnahmen und ganz allgemein die Belastung der Oberflächengewässer durch Spurenstoffe überprüfen. Ferner sieht die revidierte Verordnung vor, dass die Grundwasserschutzzonen in Karstgebieten besser auf die Eigenschaften dieser Grundwasserleiter abgestimmt werden. Diese neue Bestimmung trägt den örtlichen Verhältnissen verstärkt Rechnung und erlaubt es, die Konflikte zwischen Grundwasserschutz und Bodennutzung abzuschwächen.

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20151105_003