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BW: Neue Förderrichtlinie für wasserwirtschaftliche Vorhaben

Verstärkte Anreize für gewässerökologische Maßnahmen, interkommunale Zusammenarbeit sowie innovative Verfahren möchte die Landesregierung von Baden-Württemberg mit der Novelle der Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben setzen. Die neuen Richtlinien, die ab sofort gelten, setzen grundsätzlich die Förderung der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Wasserbaus und der Gewässerökologie fort. Gleichzeitig werden aber für einzelne Bereiche stärkere Anreize gesetzt. So erhöht das Land beispielsweise den möglichen Fördersatz bei gewässerökologischen Maßnahmen von bisher bis zu 70 auf nun bis zu 85 Prozent. Hiermit soll vor allem die Durchgängigkeit der Gewässer verbessert werden. Zudem sind jetzt auch Investitionen in Umweltbildungseinrichtungen wie Lernorte, Lehrpfade oder geordnete Zugänge zum Gewässer begrenzt förderfähig, so das Landesumweltministerium. Weiterhin neu in der Novelle ist die Bezuschussung von Strukturgutachten, die dazu dienen, strukturverbessernde Maßnahmen bei der Wasserversorgung vorzubereiten, die aufgrund des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Wirtschaftlichkeit und steigender Umweltstandards für die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser und eine gesicherte Abwasserbeseitigung in der Zukunft notwendig sind. In der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind zudem außerdem innovative Verfahren förderfähig, die insbesondere die Energieeffizienz in diesem Bereich steigern.

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