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Hamburg: Vierte Reinigungsstufe nicht notwendig

„Eine vierte Reinigungsstufe ist weder gesetzlich gefordert noch aufgrund entsprechender Grenzwertfestlegung für bestimmte Abwasserparameter notwendig.” Das antwortete der Hamburger Senat auf die Frage von Grünen-Abgeordneten der Bürgerschaft (Drucksache 21/1242), ob der Senat Anstrengungen unternehme, „um mittels Klärmaßnahmen mit Pflanzenfiltern (‚biologische vierte Stufe‘) Rückstände von Arzneimitteln im Hamburger Wasser zu reduzieren”.

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