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Saarland baut Förderung der Gewässerentwicklung aus
Das saarländische Umweltministerium bezuschusst zukünftig mit bis zu 95 Prozent strukturverbessernde Maßnahmen bei Fließgewässern, die der naturnahen Gewässergestaltung und -entwicklung dienen. Änderungen in der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung” sehen entsprechende Neuerungen vor. Die Förderhöhe ist dabei nach den Anteilseignern gestaffelt. Privaten Betreibern einer Wasserkraftanlage werden künftig bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erstattet, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit des Fließgewässers vorgesehen sind. Bei Kommunen kann die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent, bei interkommunaler Zusammenarbeit sogar bis 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.Webcode
20150922_003
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