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EU-Parlament kritisiert Kommission bezüglich Menschenrechts auf Wasser

Das EU-Parlament hat Anfang September die Europäische Kommission bezüglich des Umgangs mit der europaweiten Bürgerinitiative „Right2water” deutlich kritisiert. Der Antwort der Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser - die erste Initiative dieser Art - mangele es an Ehrgeiz, und sie trage den vorgebrachten Forderungen nicht Rechnung, heißt es in einer aktuellen Entschließung des EU-Parlamentes. Durch eine Europäische Bürgerinitiative können Bürger die Europäische Kommission auffordern, in Bereichen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen, Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Voraussetzung: Mehr als eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten müssen sich beteiligen. Die Bürgerinitiative 'Right2Water' war mit rund zwei Mio. Unterschriften das erste erfolgreiche Beispiel für dieses Instrument. „Das öffentliche Eigentum und Management der Wasserversorger gehören klar zu den Hauptanliegen der Verbraucher, und können nicht ignoriert werden", sagte die Berichterstatterin Lynn Boylan (GUE/NGL, IE), deren Bericht mit 363 Stimmen bei 96 Gegenstimmen und 261 Enthaltungen angenommen wurde. Es sei bedauerlich, dass die Kommission keine Gesetzesvorschläge vorgelegt habe, mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt und dementsprechende rechtliche Vorgaben für die gesamte EU gemacht würden, so Boylan weiter. Das EU-Parlament kritisiert, dass sich die EU-Kommission darauf beschränkt, bestehende Zusagen zu bekräftigen. Das Parlament fordert in der Entschließung die Kommission auf, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen, gegebenenfalls über eine mögliche Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR), mit denen der allgemeine Zugang zu und das Menschenrecht auf Wasser anerkannt werden. Zudem unterstreicht das Parlament, dass die Dienstleistungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereichen Produktion, Verteilung und Aufbereitung bei jeder künftigen Überarbeitung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe von deren Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen. Es betont weiter, dass die Besonderheit dieser Dienstleistungen es zwingend erforderlich macht, dass sie von allen Handelsabkommen ausgenommen werden sollten, die die EU zurzeit aushandelt oder deren Aushandlung sie plant.

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