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Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen HOAI

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ihrer Meinung nach ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein „unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen“. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister dadurch erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider. Die Kommission führt hierzu aus: „Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhindern sie, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.“ Neben Deutschland sind wegen ähnlicher Regelungen fünf weitere Mitgliedsstaaten von dem Vertragsverletzungsverfahren betroffen.

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20150730_002