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EU-Kommission verklagt Spanien wegen illegaler Abfalldeponien
Die Europäische Kommission bringt Spanien wegen unzulänglicher Abfallbewirtschaftung in Andalusien, auf den Balearen, auf den Kanarischen Inseln, in Kastilien-La Mancha, in Kastilien und León und in Murcia vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Trotz bereits ergangener Verwarnungen der Kommission habe Spanien es versäumt, Maßnahmen zur Schließung, Versiegelung und umweltverträglichen Sanierung von 61 illegalen Abfalldeponien zu treffen, wie es das EU-Abfallrecht vorsieht. Nach Ermittlung einer Reihe illegaler Abfalldeponien hat die Kommission im März 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und im Oktober 2008 eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben, woraufhin die spanischen Behörden zusagten, die illegalen Deponien im Rahmen ihrer Aktionspläne noch vor Ende 2011 zu schließen und zu sanieren. Wegen der schleppenden Umsetzung hat die Kommission im September 2014 eine weitere mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der Spanien nachdrücklich aufgefordert wurde, das Problem der ursprünglich 63 unkontrollierten Deponien anzugehen, die – obwohl nicht mehr in Betrieb – weiterhin eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellten. Doch Mitte 2015 waren die meisten notwendigen Arbeiten zur Schließung, Versiegelung und Sanierung von 61 unkontrollierten Abfalldeponien weder geplant noch genehmigt, geschweige denn in Gang gebracht.Webcode
20150721_005
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