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EnBW einigt sich mit Landeskartellbehörde über den Wasserpreis in Stuttgart

Im jahrelangen Verfahren um die Höhe der Wasserpreise in Stuttgart hat sich die EnBW Energie Baden-Württemberg AG Anfang Juli 2015 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart auf einen Vergleich mit der Landeskartellbehörde verständigt. Die jetzt auf Vorschlag des Senats gefundene Lösung umfasst folgende Kernpunkte: Für das gesamte Jahr 2015 gilt der aktuelle Wasserpreis weiter. Für den Zeitraum ab dem 1. August 2012 (dem Datum der letzten Preiserhöhung) bis Ende 2014 senkt die EnBW den Wasserpreis um 20,5 Prozent. Die Kunden erhalten eine entsprechende Gutschrift. Kartellbehörde und EnBW haben sich darauf verständigt, dass die Wasserpreise in den nächsten fünf Jahren auf Basis eines Index aus Wasserbezugskosten und allgemeiner Preissteigerungsrate angepasst werden können. Ursprünglich hatte die Landeskartellbehörde eine weitreichendere Senkung des Wasserpreises um rund ein Drittel für den Zeitraum von August 2007 bis Ende 2014 verfügt. Die EnBW war dagegen gerichtlich vorgegangen.

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