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RP: Neues Landeswassergesetz verschärft Fracking-Regeln
Rheinland-Pfalz hat Anfang Juli ein neues Landeswassergesetz verabschiedet. Mit dem neuen Landeswassergesetz will Rheinland-Pfalz vor allem die Fracking-Regeln verschärfen. Das neue Landeswassergesetz untersagt Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und bei Entnahmen für Mineralwasser, Getränken und Lebensmitteln. Außerdem muss grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Die Bundesregierung wolle das flächendeckende Vorsorgeprinzip im Grundwasserschutz aufgeben, entgegen ihrem Koalitionsvertrag. Jetzt könne sich die Koalition nicht einigen und habe die Entscheidung auf den Herbst verschoben. Rheinland-Pfalz müsse daher die landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um das Grundwasser vor den Fracking-Risiken zu schützen, betonte Landesumweltministerin Ulrike Höfken bei der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament. Neben Bestimmungen zum Fracking enthält die Novelle auch neue Festlegungen zu Gewässerrandstreifen. Das Gesetz schreibt Schutzstreifen an Gewässern vor, wenn durch Einträge aus angrenzenden Flächen Schadstoffe in das Wasser gelangen. Allerdings setzt Rheinland-Pfalz auf Freiwilligkeit. Eine Vereinbarung in Kooperation mit den Landwirten habe Vorrang vor der rechtlichen Festlegung. Das sei jetzt erstmals im Landeswassergesetz festgeschrieben, so Höfken. Weitere Bestimmungen betreffen den Hochwasserschutz. Wenn für Deiche oder Hochwasserschutzmauern kein Platz ist oder der Bau unverhältnismäßig teuer ist, können zukünftig auch vorhandene Bebauungen in eine Hochwasserschutzlinie einbezogen werden.Webcode
20150708_001
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