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NRW beschließt Eckpunkte für neues Landeswassergesetz

Die Qualität der Gewässer und des Grundwassers verbessern und den ökologischen Wert der Gewässer stärken, dies sind die erklärten Ziele, die Nordrhein-Westfalen mit einem neuen Landeswassergesetz erreichen möchte. Ende Juni hat das Landeskabinett hierfür die Eckpunkte verabschiedet und damit den Weg für eine umfassende Verbändeanhörung frei gemacht. Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) betonte bei der Vorstellung der Eckpunkte vor allem den ganzheitlichen Ansatz von der Abwasserentsorgung über Fragen der Renaturierung von Gewässern und dem Verbot von weiteren Belastungen der Flüsse bis hin zum Hochwasserschutz und den Anforderungen an eine moderne Wasserwirtschaft durch den Klimawandel. Die Eckpunkte sehen unter anderem einen Gewässerrandstreifen, in denen sowohl der Ackerbau als auch der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten sein sollen, von fünf Metern vor. Diese Regelung soll mit einer Übergangszeit ab 2022 gelten. Kommunen und andere Träger wasserwirtschaftlicher Pflichten sollen nach dem Eckpunktepapier ihre koordinierten Maßnahmen, die ökologische Qualität ihrer Gewässer entscheidend zu verbessern, in Zukunft dokumentieren und mit den Landesbehörden abstimmen. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll ein Statusbericht für Hochwasserschutzanlagen mit entsprechender Verordnungsermächtigung neu eingeführt werden. Dieser soll den ordnungsgemäßen Zustand und die Unterhaltung einer solchen Anlage durch den Pflichtigen dokumentieren. Zur Optimierung der Abwasserentsorgung will die Landesregierung vor allem mehrere interkommunale Kooperationen ermöglichen. So sollen etwa benachbarte Gemeinden eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichten und dieser bestimmte Aufgaben der Abwasserbeseitigung übertragen werden können.

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20150626_002